Informationen über ein Nachrangiges Darlehen

Informationen über ein Nachrangiges Darlehen

Viele Darlehen werden von den Banken nur unter der Voraussetzung vergeben, dass der Kreditnehmer ausreichende Sicherheiten stellen kann, damit so das Risiko des Kreditausfalls auf Seiten der Bank vermindert werden kann. Insbesondere gilt diese Vorgabe für hohe Darlehenssummen, wie sie zum Beispiel im Bereich von Hypothekendarlehen regelmäßig auftreten.
Hypothekendarlehen werden zu 99 Prozent durch eine Grundschuld bzw. durch eine Hypothek als Grundpfandrecht abgesichert. Die Grundschuld wird in das Grundbuch eingetragen und beurkundet so die Pfändungsrechte des Gläubigers/Kreditgebers im Falle der Nicht-Zahlung der Kreditraten seitens des Kreditnehmers. Die im Grundbuch eingetragenen Reche in Form der Hypothek oder der Grundschuld können mitunter untereinander “kollidieren”, denn natürlich ist es durchaus möglich, dass ein Grundstück bzw. eine Immobilie mit mehreren Grundschulden belastet ist. In solch einem Fall kann stets der Gläubiger zuerst von seinem Recht Gebrauch machen, dessen Grundschuld zeitlich zuerst im Grundbuch eingetragen worden ist. Diese zuerst eingetragene Grundschuld oder Hypothek wird auch als erstrangige Hypothek/Grundschuld bezeichnet. Demzufolge ist das auf Basis dieser Grundschuld vergebene Darlehen ein so genanntes erstrangiges Darlehen.



Alle anderen Darlehen, die auf Basis einer zeitlich darauf folgenden Grundschuldeintragung vergeben wurde, sind so genannte nachrangige Darlehen. Vergibt eine Bank also ein nachrangiges Darlehen bedeutet dieses, dass ein anderer Gläubiger bereits ein erstrangiges Darlehen vergeben hat und demnach auch zuerst mögliche Verwertungsrechte geltend machen kann. Für den Kreditgeber bedeuten nachrangige Darlehen daher ein größeres Ausfallrisiko und für den Kreditnehmer ungünstigere Konditionen im Vergleich zu einem erstrangigen Darlehen. Diese ungünstigeren Konditionen in Form eines höheren Zinssatzes kommen deswegen zustande, weil sich die Bank das höhere Risiko natürlich durch höhere Zinsen “bezahlen” lassen möchte. In der Praxis werden vor allen Dingen die Bauspardarlehen seitens der Bausparkassen als nachrangige Darlehen vergeben. Denn meistens wird der Großteil der Finanzierung durch ein Hypothekendarlehen vorgenommen, welches die Bank fast nur als erstrangiges Darlehen vergibt.

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